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§ 5 - Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG 1996)
neugefasst durch B. v. 30.10.1997 BGBl. I S. 2678; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451
Geltung ab 18.12.1996; FNA: 2330-9 Wohnungsbauwesen
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Geltung ab 18.12.1996; FNA: 2330-9 Wohnungsbauwesen
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§ 5 Verwendung der Prämie
(1) (weggefallen)
(2) 1Die Prämien für die in § 2 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 bezeichneten Aufwendungen sind vorbehaltlich des § 2 Abs. 2 Satz 2 bis 6 sowie Abs. 3 Satz 2 zusammen mit den prämienbegünstigten Aufwendungen zu dem vertragsmäßigen Zweck zu verwenden. 2Geschieht das nicht, so hat das Unternehmen in den Fällen des § 4b dem Finanzamt unverzüglich Mitteilung zu machen.
(3) Über Prämien, die für Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 ausgezahlt werden, kann der Prämienberechtigte verfügen, wenn das Geschäftsguthaben beim Ausscheiden des Prämienberechtigten aus der Genossenschaft ausgezahlt wird.
Text in der Fassung des Artikels 5 Eigenheimrentengesetz (EigRentG) G. v. 29. Juli 2008 BGBl. I S. 1509 m.W.v. 1. August 2008
Frühere Fassungen von § 5 WoPG 1996
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.08.2008 | Artikel 5 Eigenheimrentengesetz (EigRentG) vom 29.07.2008 BGBl. I S. 1509 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 WoPG 1996
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 WoPG 1996 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WoPG 1996 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 WoPG 1996 Prämienverfahren allgemein
... das Kalenderjahr folgt, in dem der Prämienberechtigte die Prämie verwendet hat (§ 5 ). (5) Das Unternehmen darf die im Prämienverfahren bekanntgewordenen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Eigenheimrentengesetz (EigRentG)
G. v. 29.07.2008 BGBl. I S. 1509
Artikel 5 EigRentG Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
... des § 2 Abs. 3 Satz 2 verfügt worden ist." 3. In § 5 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe § 2 Abs. 2 Satz 2" durch die Angabe § 2 ...
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