Tools:
Update via:
§ 40 - Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Artikel 5 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 2396, 1994 I S. 2439; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2694
Geltung ab 01.01.1994; FNA: 930-9 Allgemeines Eisenbahnrecht
41 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 225 Vorschriften zitiert
Geltung ab 01.01.1994; FNA: 930-9 Allgemeines Eisenbahnrecht
41 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 225 Vorschriften zitiert
§ 40 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich G. v. 29. August 2016 BGBl. I S. 2082 m.W.v. 2. September 2016
Frühere Fassungen von § 40 AEG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 02.09.2016 | Artikel 2 Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich vom 29.08.2016 BGBl. I S. 2082 |
aktuell vorher | 29.05.2009 | Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 19.05.2009 BGBl. I S. 1100 |
aktuell | vor 29.05.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 40 AEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 AEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2082
Artikel 2 ERegGEG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
... 2. März 2017 vorzulegen." d) Absatz 8 wird aufgehoben. 22. § 40 wird aufgehoben. 23. Die bisherige Anlage wird Anlage 1 und der Klammerzusatz wird wie ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
G. v. 19.05.2009 BGBl. I S. 1100
Artikel 1 4. AEGÄndG
... nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 und 4." 7. Nach § 39 wird folgender § 40 eingefügt: „§ 40 Zeitliche Übergangsregelungen (1) ... 7. Nach § 39 wird folgender § 40 eingefügt: „§ 40 Zeitliche Übergangsregelungen (1) Die §§ 2, 14 und 14b sind bis zum ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1752/a161215.htm