§ 32 Teilnahme am Eisenbahnbetrieb durch Wagenhalter
Für Wagenhalter gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften für nichtöffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen entsprechend, soweit sie die Eisenbahnaufsicht betreffen.
Frühere Fassungen von § 32 AEG
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interne Verweise§ 5 AEG Eisenbahnaufsicht (vom 03.08.2023) ... bedürfen; 4a. die Eisenbahnaufsicht über Wagenhalter nach § 32 , die Eisenbahnfahrzeuge im Fahrzeugeinstellungsregister der Bundesrepublik Deutschland oder im ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
G. v. 12.09.2012 BGBl. I S. 1884
Gesetz zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich
G. v. 11.06.2019 BGBl. I S. 754
Artikel 2 BefREÄndG Weitere Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ... b) Absatz 1a wird aufgehoben. c) Absatz 3 Satz 6 wird aufgehoben. 2. § 32 wird wie folgt gefasst: „§ 32 Teilnahme am Eisenbahnbetrieb durch ... 3 Satz 6 wird aufgehoben. 2. § 32 wird wie folgt gefasst: „ § 32 Teilnahme am Eisenbahnbetrieb durch Wagenhalter Für Wagenhalter gelten, wenn ...
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2082
Artikel 2 ERegGEG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ... das Wort „Eisenbahnverkehrsdienste" ersetzt. 17. Die §§ 31 und 32 werden wie folgt gefasst: „§ 31 Teilnahme am Eisenbahnbetrieb durch ... für nichtöffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen entsprechend. § 32 Teilnahme am Eisenbahnbetrieb durch Wagenhalter Für Wagenhalter gelten, wenn ...
Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union
G. v. 16.03.2020 BGBl. I S. 501
Artikel 1 EsbPakEUUG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ... einhält;". ff) In Nummer 4a werden die Wörter „Halter nach § 32 , deren Eisenbahnfahrzeuge im Fahrzeugeinstellungsregister nach § 25a eingetragen sein ... nach § 25a eingetragen sein müssen" durch die Wörter „Wagenhalter nach § 32 , die Eisenbahnfahrzeuge im Fahrzeugeinstellungsregister der Bundesrepublik Deutschland oder im ...
Siebtes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
G. v. 27.06.2012 BGBl. I S. 1421
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