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Artikel 4 - Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (2. THGMQWG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote


Artikel 4 ändert mWv. 7. Juni 2026 36. BImSchV § 9, § 11

Die Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote vom 29. Januar 2007 (BGBl. I S. 60), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 183) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 11 durch die folgende Angabe „(weggefallen)" ersetzt:

§ 11 (weggefallen)".

2.
In § 9 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 und Absatz 4 Satz 1 wird jeweils die Angabe „Nummer 3" durch die Angabe „Nummer 7" ersetzt.

3.
§ 11 wird gestrichen.