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Artikel 10 - Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht (9. StBerRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 10 Änderung des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 3. Juli 2026 KrZwMGEG Artikel 30, Artikel 36


 
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Zitierungen von Artikel 10 Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 9. StBerRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. StBerRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 9. StBerRÄndG Inkrafttreten
...  (3) Artikel 1 Nummer 12, 13, 17 und 19 Buchstabe b, Artikel 3 Nummer 3 sowie die Artikel 8 bis 11 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (4) Artikel 7 tritt mit Wirkung ...