§ 95 wird gestrichen.
- 1.
- § 33 Absatz 1 Nummer 3 wird durch die folgende Nummer 3 ersetzt:
- „3.
- in öffentlich-rechtlichen und berufsrechtlichen Streitigkeiten über Angelegenheiten, die durch den Ersten Teil, den Zweiten und den Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils sowie durch § 159 des Steuerberatungsgesetzes geregelt werden,".
- 2.
- § 62 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 4 wird die Angabe „§ 4 Nr. 8" durch die Angabe „§ 4a" ersetzt.
- b)
- In Nummer 5 wird die Angabe „Nr. 11" gestrichen.
In § 41a Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 4" durch die Angabe „§ 4c Absatz 2 Nummer 2" ersetzt.
- 1.
- In § 2 Absatz 1 Nummer 12 wird die Angabe „die in § 4 Nummer 11 des Steuerberatungsgesetzes genannten Vereine" durch die Angabe „Lohnsteuerhilfevereine," ersetzt.
- 2.
- In § 50 Nummer 7a wird die Angabe „Vereine nach § 4 Nummer 11 des Steuerberatungsgesetzes" durch die Angabe „Lohnsteuerhilfevereine" ersetzt.