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Änderungen an Herne-Gleichstellungsverordnung (GlPrZHerneV 2026)
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert| m.W.v. (verkündet) | wurden ... (Synopse/Diff) | durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert |
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zukünftige Änderungen | ||
| 01.10.2034 | (noch nicht in Kraft) | § 2 Herne-Gleichstellungsverordnung (GlPrZHerneV 2026) vom 12. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 206) |
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:
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- Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen AusbildungsberufenV. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1481; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1720
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- Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen AusbildungsberufenV. v. 01.06.1994 BGBl. I S. 1215; aufgehoben durch § 3 V. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1481
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17602/l.htm
