Artikel 4 wird in
1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2030
VerpackDG offen, mWv. 0. Dezember 0000 offen, mWv. 12. Februar 2028 offen, mWv. 1. Januar 2027 offen
Das
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz vom
13. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 207) wird wie folgt geändert:
abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2030
- 1.
- § 12 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:
„(1) Endvertreibern ist die Bereitstellung im Bundesgebiet von leichten Kunststofftragetaschen, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Ware befüllt zu werden, verboten, soweit es sich nicht um sehr leichte Kunststofftragetaschen handelt. Hinsichtlich sehr leichter Kunststofftragetaschen ist Artikel 25 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang V Nummer 6 der
Verordnung (EU) 2025/40 zu beachten."
- b)
- Absatz 3 wird gestrichen.
Ende abweichendes Inkrafttreten
abweichendes Inkrafttreten am 00.00.0000
- 2.
- Die §§ 14 bis 16 werden gestrichen.
- 3.
- Die §§ 17 und 18 werden gestrichen.
Ende abweichendes Inkrafttreten
abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2027
- 4.
- In § 42 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 wird die Angabe „Getränkekartonverpackungen" durch die Angabe „Flüssigkeitskartons" ersetzt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
abweichendes Inkrafttreten am 12.02.2028
- 5.
- In § 60 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „Einweggetränkebechern" durch die Angabe „Einwegkunststoffgetränkebechern" ersetzt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
Artikel 8 VerpackDGEG Inkrafttreten ... Artikel 4 Nummer 1 tritt am 1. Januar 2030 in Kraft. (2) Artikel 4 Nummer 2 tritt an dem Tag in Kraft, an ... Artikel 4 Nummer 1 tritt am 1. Januar 2030 in Kraft. (2) Artikel 4 Nummer 2 tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Beschluss 2009/292/EG durch den Delegierten Rechtsakt der ... nukleare Sicherheit gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. (3) Artikel 4 Nummer 3 tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Beschluss 2001/171/EG durch den Delegierten Rechtsakt der ... nukleare Sicherheit gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. (4) Artikel 4 Nummer 4 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. (5) Artikel 4 Nummer 5 tritt am 12. Februar 2028 in ... bekannt. (4) Artikel 4 Nummer 4 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. (5) Artikel 4 Nummer 5 tritt am 12. Februar 2028 in Kraft. (6) Artikel 5 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. ...