Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (2. GntDBwVVDVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 18.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 251; Geltung ab 09.09.2026

Artikel 1 Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung


Artikel 1 ändert mWv. 9. September 2026 GntDBwVVDV § 8, § 38

Die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung vom 1. März 2019 (BGBl. I S. 205), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 24 der Verordnung vom 11. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 67) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 8 Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt:

„(2) Wird die Zahl der am Auswahlverfahren Teilnehmenden nach § 11 Absatz 3 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung beschränkt, so werden Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellte behinderte Menschen sowie ehemalige Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit mit Eingliederungs- oder Zulassungsschein zusätzlich und ohne Beschränkung zum Auswahlverfahren zugelassen, wenn sie die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllen."

2.
§ 38 Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt:

„(2) Zwei in der ersten Wiederholung nicht bestandene Modulprüfungen können ein zweites Mal wiederholt werden."



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed