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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentrum für internationale Forstforschung über den Sitz des Zentrums für internationale Forstforschung in der Bundesrepublik Deutschland (FoFoZSAbkVBek k.a.Abk.)

B. v. 03.09.2026 BGBl. 2026 II Nr. 203; Geltung ab 24.08.2026
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 24. August 2026 FoFoZSAbkV Artikel 2

Nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung vom 22. Juli 2026 zu dem Abkommen vom 21. April 2026 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentrum für internationale Forstforschung über den Sitz des Zentrums für internationale Forstforschung in der Bundesrepublik Deutschland (BGBl. 2026 II Nr. 149, S. 3) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 30 Absatz 1

 
am 24. August 2026

in Kraft getreten ist.

Gleichzeitig wird nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung vom 22. Juli 2026 bekannt gemacht, dass diese nach ihrem Artikel 2 Absatz 1

 
am 24. August 2026

in Kraft getreten ist.


Schlussformel



Auswärtiges Amt

Im Auftrag Dr. Julia Monar