Tools:
Update via:
Artikel 6 - Gesetz zur Modernisierung des Designrechts und zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (DesignRMoG k.a.Abk.)
Artikel 6 Weitere Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 5)
---
§ 15b wird gestrichen.
- 5)
- Dieser Artikel dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (ABl. L, 2024/825, 6.3.2024).
§ 15b wird gestrichen.
Anzeige
Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Modernisierung des Designrechts und zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 DesignRMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DesignRMoG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 7 DesignRMoG Inkrafttreten
... Kraft. (2) Artikel 5 tritt mit Wirkung vom 27. September 2026 in Kraft. (3) Artikel 6 tritt am 27. September 2028 in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17766/a344328.htm
