Alle mit mechanischer Kraft angetriebenen Bohrungen müssen zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten von demjenigen, der eine solche Bohrung für eigene oder fremde Rechnung ausführt, der zuständigen Anstalt (§
1) angezeigt werden.
§ 10 LagerstG ... 2. einer Anzeige-, Mitteilungs- oder Auskunftspflicht nach den §§ 3, 4 , 5 Abs. 2 Satz 1 oder § 6 Abs. 5 zuwiderhandelt, 3. entgegen § 5 ...