(1) Der Monatsausweis besteht aus einem Vermögensstatus bezogen auf das Ende des jeweiligen Berichtszeitraums und einer Gewinn- und Verlustrechnung, die den Zeitraum seit dem Ende des letzten Geschäftsjahres umfaßt.
(2) Zusätzlich haben die Institute den Bestand an festverzinslichen und nicht festverzinslichen Wertpapieren jeweils bewertet zu aktuellen Börsenpreisen am Ende des Berichtszeitraums wie folgt gegliedert anzugeben:
- 1.
- Geldmarktpapiere,
- 2.
- Anleihen und Schuldverschreibungen,
- 3.
- eigene Schuldverschreibungen,
- 4.
- Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere.