Tools:
Update via:
§ 3 - Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)
neugefasst durch B. v. 01.07.1997 BGBl. I S. 1620; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Geltung ab 01.07.1994; FNA: 254-1 Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts, Bereinigung von DDR-Unrecht
| |
Geltung ab 01.07.1994; FNA: 254-1 Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts, Bereinigung von DDR-Unrecht
| |
§ 3 Beschädigtenversorgung
(1) 1Ein Betroffener, der infolge einer Maßnahme nach § 1 eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes. 2Dies gilt nicht, soweit er wegen desselben schädigenden Ereignisses bereits Versorgung auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes oder auf Grund von Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, erhält.
(2) Einer Schädigung im Sinne des Absatzes 1 steht eine gesundheitliche Schädigung gleich, die durch einen Unfall unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Buchstabe e oder f des Bundesversorgungsgesetzes herbeigeführt worden ist.
(3) Wer als Berechtigter oder Leistungsempfänger nach Absatz 1 dieser Vorschrift oder § 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 4 oder 5 des Bundesversorgungsgesetzes, als Pflegeperson oder als Begleitperson bei einer notwendigen Begleitung des Beschädigten durch einen Unfall unter den Voraussetzungen des § 8a des Bundesversorgungsgesetzes eine gesundheitliche Schädigung erleidet, erhält Versorgung nach Absatz 1.
(4) Einer gesundheitlichen Schädigung im Sinne der Absätze 1 bis 3 steht die Beschädigung eines am Körper getragenen Hilfsmittels, einer Brille, von Kontaktlinsen oder von Zahnersatz gleich.
(5) 1Zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge einer Schädigung genügt die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges. 2Wenn die Wahrscheinlichkeit nur deshalb nicht gegeben ist, weil über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewißheit besteht, kann mit Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Gesundheitsstörung als Folge einer Schädigung anerkannt werden; die Zustimmung kann allgemein erteilt werden.
Text in der Fassung des Artikels 6 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts G. v. 13. Dezember 2007 BGBl. I S. 2904 m.W.v. 21. Dezember 2007
Frühere Fassungen von § 3 VwRehaG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 21.12.2007 | Artikel 6 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts vom 13.12.2007 BGBl. I S. 2904 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 VwRehaG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 VwRehaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VwRehaG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 VwRehaG Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen
... bis zum 2. Oktober 1990 (Verwaltungsentscheidung), die zu einer gesundheitlichen Schädigung ( § 3 ), einem Eingriff in Vermögenswerte (§ 7) oder einer beruflichen Benachteiligung (§ ...
§ 4 VwRehaG Hinterbliebenenversorgung
... die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, erhalten. § 3 Abs. 3 dieses Gesetzes und die §§ 48 und 52 des Bundesversorgungsgesetzes sind entsprechend ...
§ 5 VwRehaG Zusammentreffen von Ansprüchen (vom 21.12.2007)
... wegen der weiteren Schädigung zuständig ist. (2) Treffen Leistungen nach § 3 oder § 4 mit Leistungen zusammen, die nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach Gesetzen, ...
§ 12 VwRehaG Rehabilitierungsbehörde (vom 29.11.2019)
... und Thüringen errichtet. (4) Werden Ansprüche nach den §§ 3 und 4 geltend gemacht, trifft die Rehabilitierungsbehörde Feststellungen zur ...
§ 17 VwRehaG Kostenregelung (vom 01.01.2009)
... der Bund den Ländern in einem pauschalierten Verfahren jeweils 57 Prozent der ihnen nach den §§ 3 und 4 entstandenen Kosten. Der Bund überprüft in einem Abstand von fünf ...
Zitat in folgenden Normen
Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (SGB I)
Artikel I G. v. 11.12.1975 BGBl. I S. 3015; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 68 SGB I Besondere Teile dieses Gesetzbuches (vom 01.09.2021)
... g) §§ 21 und 22 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, h) §§ 3 und 4 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, die entsprechende ...
Zitate in Änderungsvorschriften
8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 3 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
... §§ 21 und 22 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sowie d) die §§ 3 und 4 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes,". b) Nummer 8 wird ...
Drittes Gesetz zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes
G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1580
Artikel 2 3. OEGÄndG Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
... Ländern in einem pauschalierten Verfahren jeweils 57 Prozent der ihnen nach den §§ 3 und 4 entstandenen Kosten. Der Bund überprüft in einem Abstand von fünf Jahren, ...
Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2904
Artikel 6 BVGuSozEntsRÄndG Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
... Gesetzes vom 21. August 2007 (BGBl. I S. 2118), wird wie folgt geändert: 1. § 3 Abs. 5 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 werden die Wörter ... § 5 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Treffen Ansprüche aus § 3 mit Ansprüchen aus § 1 des Bundesversorgungsgesetzes oder aus anderen Gesetzen zusammen, ...
Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 06.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 146
Artikel 13 SozERG Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
... 2019 (BGBl. I S. 1752) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 3 Leistungen der Sozialen Entschädigung bei gesundheitlicher Schädigung". ... a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Treffen Ansprüche aus § 3 mit folgenden Ansprüchen zusammen, werden die Leistungen der Sozialen Entschädigung ... gefasst: „Das Verfahren für die Gewährung von Leistungen nach den §§ 3 und 4 richtet sich nach dem Ersten und Zehnten Buch Sozialgesetzbuch; die §§ 115 bis 119 ... Satz 1 wird wie folgt gefasst: „In Streitigkeiten über Leistungen nach den §§ 3 und 4 entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit." b) In Satz 2 werden ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2064/a29309.htm