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§ 1 - Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)

neugefasst durch B. v. 10.09.2002 BGBl. I S. 3543; zuletzt geändert durch Artikel 111 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 01.07.1978; FNA: 7134-2-2 Sprengstoffe
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§ 1 Anwendungsbereich



(1) Die Verordnung gilt für die Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen (Explosivstoffe und sonstige explosionsgefährliche Stoffe).

(2) Die Verordnung gilt nicht für explosionsgefährliche Stoffe

1.
auf Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftfahrzeugen während der Beförderung,

2.
auf den in Nummer 1 genannten Fahrzeugen, soweit die Stoffe zu Zwecken des Fahrzeugbetriebes aufbewahrt werden,

3.
die sich im Arbeitsgang befinden,

4.
die in der für den Fortgang der Arbeiten erforderlichen Menge bereitgehalten werden,

5.
die als Fertig- oder Zwischenprodukte kurzzeitig abgestellt werden.



 
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Frühere Fassungen von § 1 2. SprengV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.12.2010Artikel 2 Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
vom 26.11.2010 BGBl. I S. 1643

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 2. SprengV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 2. SprengV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. SprengV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643
Artikel 2 GefStoffVuaÄndV Änderung der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... 2007 (BGBl. I S. 261) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 wird das Komma durch einen Punkt ...