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§ 10 - Gesetz über die Heimkehrerstiftung (HKStG)

Artikel 4 G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2094, 2101; zuletzt geändert durch Artikel 308 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 84-3 Heimkehrerrecht
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§ 10 Aufsicht



Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erlässt allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes durch das Bundesverwaltungsamt.





 

Frühere Fassungen von § 10 HKStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 308 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 1 Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz (HKStAufhG)
vom 10.12.2007 BGBl. I S. 2830
aktuellvor 01.01.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 HKStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 HKStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HKStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 HKStG Leistungen (vom 01.01.2008)
... wurde. Die Höhe der Leistungen bestimmt sich nach Einkommensgruppen, die in den nach § 10 zu erlassenden allgemeinen Verwaltungsvorschriften festgesetzt werden. (3) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 308 11. ZustAnpV Änderung des Gesetzes über die Heimkehrerstiftung
...  In § 10 des Gesetzes über die Heimkehrerstiftung vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2094, 2101), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. ...

Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz (HKStAufhG)
G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2830; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.06.2008 BGBl. I S. 1074
Artikel 1 HKStAufhG Änderung des Gesetzes über die Heimkehrerstiftung
... „§ 6 Abs. 4 zu erlassenden Richtlinien" durch die Wörter „§ 10 zu erlassenden allgemeinen Verwaltungsvorschriften" ersetzt. c) In Absatz 3 Satz ... anzunehmen." 5. Die §§ 5 bis 9 werden aufgehoben. 6. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Aufsicht Das Bundesministerium des ... bis 9 werden aufgehoben. 6. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Aufsicht Das Bundesministerium des Innern erlässt allgemeine ...