§ 20 - Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG)

Artikel 1 G. v. 25.03.1997 BGBl. I S. 726; zuletzt geändert durch Artikel 144 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 04.04.1997; FNA: 215-12 Zivilschutz
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§ 20 Unterstützung des Ehrenamtes


§ 20 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Der Bund unterstützt das Ehrenamt als Grundlage des Zivil- und Katastrophenschutzes.


Text in der Fassung des Artikels 1 Zivilschutzgesetzänderungsgesetz (ZSGÄndG) G. v. 2. April 2009 BGBl. I S. 693 m.W.v. 9. April 2009

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Frühere Fassungen von § 20 ZSKG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.04.2009Artikel 1 Zivilschutzgesetzänderungsgesetz (ZSGÄndG)
vom 02.04.2009 BGBl. I S. 693

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 20 ZSKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 ZSKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZSKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zivilschutzgesetzänderungsgesetz (ZSGÄndG)
G. v. 02.04.2009 BGBl. I S. 693
Artikel 1 ZSGÄndG Änderung des Zivilschutzgesetzes
... 2. § 5 wird wie folgt geändert: In Absatz 2 wird die Angabe „§ 20 " durch die Angabe „§ 26" ersetzt. 3. Die Überschrift des ... § 14 wird § 15. 8. Nach § 15 werden folgende §§ 16 bis 20 eingefügt: „§ 16 Koordinierungsmaßnahmen; ... obliegt dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. § 20 Unterstützung des Ehrenamtes Der Bund unterstützt das Ehrenamt als Grundlage ... § 18 wird § 24 und wie folgt geändert: Die Angabe „§ 20 " wird durch die Angabe „§ 26" ersetzt. 12. Der bisherige § 19 ... 12. Der bisherige § 19 wird § 25. 13. Der bisherige § 20 wird § 26 und wie folgt geändert: In Absatz 3 wird die Angabe „§ ... wird § 28 und wie folgt geändert: In Absatz 2 wird die Angabe „§ 20 " durch die Angabe „§ 26" ersetzt. 16. Der bisherige § 23 wird ...


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