§ 19 - Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG)

Artikel 1 G. v. 25.03.1997 BGBl. I S. 726; zuletzt geändert durch Artikel 144 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 04.04.1997; FNA: 215-12 Zivilschutz
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§ 19 Schutzkommission


§ 19 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat besteht eine Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung.

(2) Sie berät die Bundesregierung ehrenamtlich in wissenschaftlichen und technischen Fragen des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe.

(3) Die organisatorische Betreuung der Kommission obliegt dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.


Text in der Fassung des Artikels 144 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 19. Juni 2020 BGBl. I S. 1328 m.W.v. 27. Juni 2020

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Frühere Fassungen von § 19 ZSKG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 144 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuell vorher 09.04.2009Artikel 1 Zivilschutzgesetzänderungsgesetz (ZSGÄndG)
vom 02.04.2009 BGBl. I S. 693
aktuellvor 09.04.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 19 ZSKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 ZSKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZSKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 144 11. ZustAnpV Änderung des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes
... 2 und Absatz 3, § 11 Absatz 1 Satz 3, § 17 Absatz 3 Satz 1, § 18 Absatz 1 Satz 2, § 19 Absatz 1 und § 23 Absatz 2 Satz 1 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes vom 25. März ...

Zivilschutzgesetzänderungsgesetz (ZSGÄndG)
G. v. 02.04.2009 BGBl. I S. 693
Artikel 1 ZSGÄndG Änderung des Zivilschutzgesetzes
... bisherige § 14 wird § 15. 8. Nach § 15 werden folgende §§ 16 bis 20 eingefügt: „§ 16 Koordinierungsmaßnahmen; ... und besonders schweren Unglücksfällen erforderlich sind. § 19 Schutzkommission (1) Beim Bundesministerium des Innern besteht eine Kommission zum ... 20" wird durch die Angabe „§ 26" ersetzt. 12. Der bisherige § 19 wird § 25. 13. Der bisherige § 20 wird § 26 und wie folgt ...


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