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Anlage 4 - Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)

neugefasst B. v. 23.05.2007 BGBl. I S. 962, 2008 S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 224
Geltung ab 10.04.1968; FNA: 940-9 Verwaltung der Bundeswasserstraßen
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Anlage 4 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von Anlage 4 WaStrG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.07.2026Artikel 6 Infrastruktur-Zukunftsgesetz
vom 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 224
aktuell vorher 29.12.2023Artikel 5 Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
aktuellvor 29.12.2023früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 4 WaStrG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 WaStrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaStrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Artikel 5 VGenVBG Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
... 1. im Kernnetzkorridor nach Anlage 3 gelegen ist, oder 2. im Kernnetzkorridor nach Anlage 4 gelegen ist und dessen geschätzte Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Einleitung des ... 14. Nach Anlage 2 werden die folgenden Anlagen 3 und 4 eingefügt: „Anlage 3 (zu § 18 Absatz 1 Satz 1)  ... (Kehlheim - Grenze DE/AT (- Constanţa/Midia/Sulina)) Anlage 4 (zu § 18 Absatz 1 Satz 2) Lfd. Nr. ...

Infrastruktur-Zukunftsgesetz
G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 224
Artikel 6 InfraStZuG Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
... mit der Überschrift „TEN-V-Kernnetzkorridor" wird gestrichen. 28. Anlage 4 wird ...