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§ 18 - Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)

neugefasst B. v. 23.05.2007 BGBl. I S. 962, 2008 S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3901
Geltung ab 10.04.1968; FNA: 940-9 Verwaltung der Bundeswasserstraßen
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§ 18 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 18 WaStrG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.12.2006Artikel 3 Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
vom 09.12.2006 BGBl. I S. 2833

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 18 WaStrG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 WaStrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaStrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 WaStrG Maßnahmen in Landflächen an Bundeswasserstraßen (vom 17.12.2006)
... verhindern oder zu beseitigen, bedürfen der vorherigen Planfeststellung. Die §§ 14 bis 21 sind anzuwenden. (2) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2833, 2007 I S. 691
Artikel 3 InfraStrPlanVBeschlG Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes (vom 17.12.2006)
... 1" ersetzt. 2. In § 9 Satz 2 wird die Angabe „§§ 14 bis 23" durch die Angabe „§§ 14 bis 21" ersetzt. 3. § 14 ... Satz 2 wird die Angabe „§§ 14 bis 23" durch die Angabe „§§ 14 bis 21" ersetzt. 3. § 14 wird wie folgt geändert: a) In der ... Verwaltungsverfahrensgesetzes, § 14b Nr. 6)" ersetzt. 6. Die §§ 17 bis 19 werden aufgehoben. 7. In § 41 Abs. 6 Satz 2 wird die Angabe „(§ ... 14b)" ersetzt. 8. In § 47 Abs. 1 wird die Angabe „§§ 14, 18 , 19, 22, 23, 28, 31, 32, 34 und 37" durch die Angabe „§§ 14, 14b, 14d, 28, ...