Erhebungsmerkmale der Statistik nach §
1 Abs. 1 Nr. 1 für die Arbeiter sind:
- 1.
- Zugehörigkeit zu Tarifvertrag und tariflicher Lohngruppe,
- 2.
- Zahl der Arbeitsstunden unter besonderer Angabe der Mehrarbeitsstunden,
- 3.
- Bruttoverdienst unter besonderer Angabe der Verdienstbestandteile,
gegliedert nach Stunden- oder Monatslohn, Geschlecht und Qualifikation.