§ 6 - Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV)

V. v. 15.07.1975 BGBl. I S. 1906; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2360
Geltung ab 19.07.1975; FNA: 610-10-4 Allgemeines Steuerrecht
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§ 6 Löschung


§ 6 hat 2 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert

Im Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine sind zu löschen

1.
Lohnsteuerhilfevereine,

a)
wenn die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein erloschen oder unanfechtbar zurückgenommen oder widerrufen ist,

b)
wenn der Sitz und die Geschäftsleitung aus dem Bezirk der Aufsichtsbehörde verlegt wird;

2.
Beratungsstellen, wenn die Beratungsstelle geschlossen ist;

3.
Beratungsstellen, wenn deren Sitz in den Bezirk einer anderen Aufsichtsbehörde verlegt wird.


Text in der Fassung des Artikels 6 Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen V. v. 12. Juli 2017 BGBl. I S. 2360 m.W.v. 20. Juli 2017

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Frühere Fassungen von § 6 DVLStHV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.07.2017Artikel 6 Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
vom 12.07.2017 BGBl. I S. 2360
aktuell vorher 12.04.2008Artikel 3 Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
vom 08.04.2008 BGBl. I S. 666
aktuellvor 12.04.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 6 DVLStHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 DVLStHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DVLStHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 DVLStHV Meldepflichten (vom 12.04.2008)
... die für die Eintragung oder Löschung nach § 5 Nr. 1 Buchstaben a und c, Nr. 2, § 6 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 2 erforderlichen Angaben innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt des Ereignisses, das eine ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 666
Artikel 3 8. StBerGÄndG Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
... ersetzt. 3. In § 5 Nr. 1, § 5 Nr. 2 und § 6 Nr. 1 Buchstabe b wird jeweils das Wort „Oberfinanzbezirk" durch die Wörter ...

Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2360
Artikel 6 4. StRVÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine
... Verflechtungen mit anderen wirtschaftlichen Unternehmen bestehen." 2. Der § 6 Nummer 2 abschließende Punkt wird durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 3 wird ...


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