Zweiter Abschnitt - Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)

Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1989; FNA: 860-5 Sozialgesetzbuch
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Viertes Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
Zweiter Abschnitt Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten
Erster Titel Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung
§ 72 Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung
§ 72a Übergang des Sicherstellungsauftrags auf die Krankenkassen
§ 73 Kassenärztliche Versorgung, Verordnungsermächtigung
§ 73a (aufgehoben)
§ 73b Hausarztzentrierte Versorgung
§ 73c Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz
§ 73d (aufgehoben)
§ 74 Stufenweise Wiedereingliederung
§ 75 Inhalt und Umfang der Sicherstellung
§ 75a Förderung der Weiterbildung
§ 75b (aufgehoben)
§ 75c (aufgehoben)
§ 76 Freie Arztwahl
Zweiter Titel Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen
§ 77 Kassenärztliche Vereinigungen und Bundesvereinigungen
§ 77a Dienstleistungsgesellschaften
§ 77b Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
§ 78 Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken
§ 78a Aufsichtsmittel in besonderen Fällen bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
§ 78b Entsandte Person für besondere Angelegenheiten bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
§ 78c Berichtspflicht des Bundesministeriums für Gesundheit
§ 79 Organe
§ 79a Verhinderung von Organen, Bestellung eines Beauftragten
§ 79b Beratender Fachausschuß für Psychotherapie
§ 79c Beratender Fachausschuss für hausärztliche Versorgung; weitere beratende Fachausschüsse
§ 80 Wahl und Abberufung
§ 81 Satzung
§ 81a Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Dritter Titel Verträge auf Bundes- und Landesebene
§ 82 Grundsätze
§ 83 Gesamtverträge
§ 84 Arznei- und Heilmittelvereinbarung
§ 85 Gesamtvergütung
§ 85a Sonderregelungen für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte aus Anlass der COVID-19-Pandemie
§ 85b (aufgehoben)
§ 85c (aufgehoben)
§ 85d (aufgehoben)
§ 86 Verwendung von Verordnungen und Empfehlungen in elektronischer Form
§ 86a Verwendung von Überweisungen in elektronischer Form
§ 87 Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab, bundeseinheitliche Orientierungswerte
§ 87a Regionale Euro-Gebührenordnung, Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, Behandlungsbedarf der Versicherten
§ 87b Vergütung der Ärzte (Honorarverteilung)
§ 87c Transparenz der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen
§ 87d (aufgehoben)
§ 87e Zahlungsanspruch bei Mehrkosten
Vierter Titel Zahntechnische Leistungen
§ 88 Bundesleistungsverzeichnis, Datenaustausch, Vergütungen
Fünfter Titel Schiedswesen
§ 89 Schiedsamt, Verordnungsermächtigungen
§ 89a Sektorenübergreifendes Schiedsgremium, Verordnungsermächtigungen
Sechster Titel Landesausschüsse und Gemeinsamer Bundesausschuss
§ 90 Landesausschüsse
§ 90a Gemeinsames Landesgremium
§ 91 Gemeinsamer Bundesausschuss
§ 91a Aufsicht über den Gemeinsamen Bundesausschuss, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen
§ 91b Verordnungsermächtigung zur Regelung der Verfahrensgrundsätze der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung und im Krankenhaus
§ 92 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
§ 92a Innovationsfonds, Grundlagen der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
§ 92b Durchführung der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
§ 93 Übersicht über ausgeschlossene Arzneimittel
§ 94 Wirksamwerden der Richtlinien
Siebter Titel Voraussetzungen und Formen der Teilnahme von Ärzten und Zahnärzten an der Versorgung
§ 95 Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
§ 95a Voraussetzung für die Eintragung in das Arztregister für Vertragsärzte
§ 95b Kollektiver Verzicht auf die Zulassung
§ 95c Voraussetzung für die Eintragung von Psychotherapeuten in das Arztregister
§ 95d Pflicht zur fachlichen Fortbildung
§ 95e Berufshaftpflichtversicherung
§ 96 Zulassungsausschüsse
§ 97 Berufungsausschüsse
§ 98 Zulassungsverordnungen
Achter Titel Bedarfsplanung, Unterversorgung, Überversorgung
§ 99 Bedarfsplan
§ 100 Unterversorgung
§ 101 Überversorgung
§ 102 (aufgehoben)
§ 103 Zulassungsbeschränkungen
§ 104 Verfahren bei Zulassungsbeschränkungen
§ 105 Förderung der vertragsärztlichen Versorgung
Neunter Titel Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung
§ 106 Wirtschaftlichkeitsprüfung
§ 106a Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlicher Leistungen
§ 106b Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen
§ 106c Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen
§ 106d Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung


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