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§ 51b - Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)

neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-2 Sozialgesetzbuch
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§ 51b Verarbeitung von Daten durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende



(1) 1Die zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende erheben laufend die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende erforderlichen Daten. 2Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die nach Satz 1 zu erhebenden Daten, die zur Nutzung für die in Absatz 3 genannten Zwecke erforderlich sind, einschließlich des Verfahrens zu deren Weiterentwicklung festzulegen.

(2) Die kommunalen Träger und die zugelassenen kommunalen Träger übermitteln der Bundesagentur die Daten nach Absatz 1 unter Angabe eines eindeutigen Identifikationsmerkmals, personenbezogene Datensätze unter Angabe der Kundennummer sowie der Nummer der Bedarfsgemeinschaft nach § 51a.

(3) Die nach den Absätzen 1 und 2 erhobenen und an die Bundesagentur übermittelten Daten dürfen nur - unbeschadet auf sonstiger gesetzlicher Grundlagen bestehender Mitteilungspflichten - für folgende Zwecke gespeichert, verändert, genutzt, übermittelt, in der Verarbeitung eingeschränkt oder gelöscht werden:

1.
die zukünftige Gewährung von Leistungen nach diesem und dem Dritten Buch an die von den Erhebungen betroffenen Personen,

2.
Überprüfungen der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf korrekte und wirtschaftliche Leistungserbringung,

3.
die Erstellung von Statistiken, Kennzahlen für die Zwecke nach § 48a Absatz 2 und § 48b Absatz 5 und Controllingberichten durch die Bundesagentur, der laufenden Berichterstattung und der Wirkungsforschung nach den §§ 53 bis 55,

4.
die Durchführung des automatisierten Datenabgleichs nach § 52,

5.
die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch.

(4) 1Die Bundesagentur regelt im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene den genauen Umfang der nach den Absätzen 1 und 2 zu übermittelnden Informationen, einschließlich einer Inventurmeldung, sowie die Fristen für deren Übermittlung. 2Sie regelt ebenso die zu verwendenden Systematiken, die Art der Übermittlung der Datensätze einschließlich der Datenformate sowie Aufbau, Vergabe, Verwendung und Löschungsfristen von Kunden- und Bedarfsgemeinschaftsnummern nach § 51a.


Text in der Fassung des Artikels 1 Bürgergeld-Gesetz G. v. 16. Dezember 2022 BGBl. I S. 2328 m.W.v. 1. Januar 2023

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Frühere Fassungen von § 51b SGB II

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 1 Bürgergeld-Gesetz
vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 120 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
aktuell vorher 11.08.2010Artikel 1 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
vom 03.08.2010 BGBl. I S. 1112
aktuell vorher 22.07.2009Artikel 1a Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze
vom 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 2 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
vom 21.12.2008 BGBl. I S. 2917
aktuell vorher 30.12.2008Artikel 2 Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung
vom 22.12.2008 BGBl. I S. 2959
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 2 RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
vom 20.04.2007 BGBl. I S. 554
aktuell vorher 01.08.2006Artikel 1 Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
vom 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
aktuellvor 01.08.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 51b SGB II

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51b SGB II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB II selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6a SGB II Zugelassene kommunale Träger (vom 07.10.2014)
... abzuschließen, und 5. sich verpflichten, die in der Rechtsverordnung nach § 51b Absatz 1 Satz 2 festgelegten Daten zu erheben und gemäß den Regelungen nach § 51b ... 51b Absatz 1 Satz 2 festgelegten Daten zu erheben und gemäß den Regelungen nach § 51b Absatz 4 an die Bundesagentur zu übermitteln, um bundeseinheitliche Datenerfassung, ...
§ 6b SGB II Rechtsstellung der zugelassenen kommunalen Träger (vom 07.12.2016)
... nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 mit Ausnahme der sich aus den §§ 44b, 48b, 50, 51a, 51b , 53, 55, 56 Absatz 2, §§ 64 und 65d ergebenden Aufgaben. Sie haben insoweit ...
§ 18c SGB II Bund-Länder-Ausschuss (vom 01.04.2011)
... des Kennzahlenvergleichs nach § 48a Absatz 2 sowie Fragen der zu erhebenden Daten nach § 51b Absatz 1 Satz 2 und erörtert die Zielvereinbarungen nach § 48b Absatz 1. (2) ... des Kennzahlenvergleichs nach § 48a Absatz 2 und Fragen der zu erhebenden Daten nach § 51b Absatz 1 Satz 2 ist der Ausschuss besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, ...
§ 48a SGB II Vergleich der Leistungsfähigkeit (vom 11.08.2010)
... das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf der Grundlage der Kennzahlen nach § 51b Absatz 3 Nummer 3 Kennzahlenvergleiche und veröffentlicht die Ergebnisse ...
§ 48b SGB II Zielvereinbarungen (vom 01.04.2011)
... den Abschluss der Vereinbarungen und die Nachhaltung der Zielerreichung sind die Daten nach § 51b und die Kennzahlen nach § 48a Absatz 2 maßgeblich. (6) Die Vereinbarungen ...
§ 51a SGB II Kundennummer (vom 01.01.2011)
... zu nutzen und dient ausschließlich diesem Zweck sowie den Zwecken nach § 51b Absatz 3. Soweit vorhanden, ist die schon beim Vorbezug von Leistungen nach dem Dritten ...
§ 53 SGB II Statistik und Übermittlung statistischer Daten (vom 08.11.2006)
... aus den bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende von ihr nach § 51b erhaltenen und den ihr von den kommunalen Trägern und den zugelassenen kommunalen ... den ihr von den kommunalen Trägern und den zugelassenen kommunalen Trägern nach § 51b übermittelten Daten Statistiken. Sie übernimmt die laufende Berichterstattung ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
V. v. 12.08.2010 BGBl. I S. 1150; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 1 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
 
Zitat in folgenden Normen

Eingliederungsmittel-Verordnung 2024 (EinglMV 2024)
V. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 368
§ 2 EinglMV 2024 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Verwaltungskosten
... sowie die Erstellung der Statistik und Übermittlung statistischer Daten nach den §§ 51b und 53 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, 2. die Erstattung des Aufwands für den ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
§ 281 SGB III Arbeitsmarktstatistiken, Verordnungsermächtigung (vom 01.07.2020)
... Daten, die von den zuständigen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 51b des Zweiten Buches erhoben und übermittelt werden, 3. Daten aus den Meldungen nach § 28a des ...

Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
V. v. 12.08.2010 BGBl. I S. 1150; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 1 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
§ 1 DatErhV Datenerhebung durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (vom 01.07.2023)
... Die zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende erheben nach § 51b Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zwecke nach § 51b Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch laufend die sich ... nach § 51b Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zwecke nach § 51b Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch laufend die sich bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ergebenden ...
§ 2 DatErhV Verfahren zur Weiterentwicklung
... maßgeblicher Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen über die nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zu erhebenden Daten. Er kann zur Erarbeitung von ...

Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
V. v. 12.08.2010 BGBl. I S. 1152; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 15.03.2019 BGBl. I S. 339
§ 3 SGBIIKennzV Umsetzung
... monatlich für alle Jobcenter gebildet. Berechnungsgrundlage sind die Daten nach § 51b Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch . Die Kennzahlen und Ergänzungsgrößen sollen geschlechtsspezifisch ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 1 BürgerGG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... 40. In § 44k Absatz 1 wird die Angabe „und 2" gestrichen. 41. In § 51b Absatz 3 Nummer 3 werden nach der Angabe „§ 48b Absatz 5" das Komma und das Wort ...

Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939, 2010 I 340
Artikel 1a SGB4uaÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... nach § 364 Absatz 1 des Dritten Buches erforderlich ist." 2. In § 51b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden nach den Wörtern „einschließlich aller Mitglieder ...

Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2959
Artikel 2 UntBeschG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
...  51b Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 ...

Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Artikel 1 ArbGrdFortG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 mit Ausnahme der sich aus den §§ 44b, 50, 51a, 51b , 53, 55 und 65d ergebenden Aufgaben." b) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt ... in Arbeit und Bekämpfung von Leistungsmissbrauch" eingefügt. 43. § 51b wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
Artikel 2 ArbMINAG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... „§ 16a" durch die Angabe „§ 16e" ersetzt. 17. § 51b Abs. 2 Nr. 2 wird wie folgt gefasst: „2. Datum der Antragstellung, Beginn und ...

Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 03.08.2010 BGBl. I S. 1112
Artikel 1 GrSiWEntG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... für Arbeitsuchende - Anwendbarkeit des § 6a Absatz 7, des § 44d und des § 51b ". n) Nach der Angabe zu § 75 wird folgende Angabe eingefügt:  ... abzuschließen, und 5. sich verpflichten, die in der Rechtsverordnung nach § 51b Absatz 1 Satz 2 festgelegten Daten zu erheben und gemäß den Regelungen nach § 51b ... 51b Absatz 1 Satz 2 festgelegten Daten zu erheben und gemäß den Regelungen nach § 51b Absatz 4 an die Bundesagentur zu übermitteln, um bundeseinheitliche Datenerfassung, ... geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§§ 44b, 50, 51a, 51b , 53, 55 und 65d" durch die Wörter „§§ 44b, 48b, 50, 51a, 51b, 53, 55, 56 ... 50, 51a, 51b, 53, 55 und 65d" durch die Wörter „§§ 44b, 48b, 50, 51a, 51b , 53, 55, 56 Absatz 2, §§ 64 und 65d" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie ... des Kennzahlenvergleichs nach § 48a Absatz 2 sowie Fragen der zu erhebenden Daten nach § 51b Absatz 1 Satz 2 und erörtert die Zielvereinbarungen nach § 48b Absatz 1. (2) ... des Kennzahlenvergleichs nach § 48a Absatz 2 und Fragen der zu erhebenden Daten nach § 51b Absatz 1 Satz 2 ist der Ausschuss besetzt mit Vertretern der Bundesregierung, der Länder, der ... das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf der Grundlage der Kennzahlen nach § 51b Absatz 3 Nummer 3 Kennzahlenvergleiche und veröffentlicht die Ergebnisse ... den Abschluss der Vereinbarungen und die Nachhaltung der Zielerreichung sind die Daten nach § 51b und die Kennzahlen nach § 48a Absatz 2 maßgeblich. (6) Die Vereinbarungen ... Angabe „Abs. 4" durch die Angabe „Absatz 3" ersetzt. 19. § 51b wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 bis 4 werden durch folgende ... für Arbeitsuchende - Anwendbarkeit des § 6a Absatz 7, des § 44d und des § 51b (1) § 51b Absatz 1 bis 3a in der bis zum 10. August 2010 geltenden Fassung ist ... - Anwendbarkeit des § 6a Absatz 7, des § 44d und des § 51b (1) § 51b Absatz 1 bis 3a in der bis zum 10. August 2010 geltenden Fassung ist anstelle des § 51b ... 51b Absatz 1 bis 3a in der bis zum 10. August 2010 geltenden Fassung ist anstelle des § 51b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 weiterhin anzuwenden, solange das Bundesministerium für Arbeit ... solange das Bundesministerium für Arbeit und Soziales keine Rechtsverordnung nach § 51b Absatz 1 Satz 2 erlassen hat. (2) Abweichend von § 6a Absatz 7 Satz 3 kann der ...

RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 2 RVAGAnpG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... an die Alterssicherung der Landwirte" eingefügt. 6. In § 51b Abs. 2 Nr. 4 wird die Angabe „65-jährige" durch die Angabe ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 4 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Daten, die von den zuständigen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 51b des Zweiten Buches erhoben und übermittelt werden, 3. Daten aus den Meldungen nach § 28a des ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 120 2. DSAnpUG-EU Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... von Sozialdaten durch nichtöffentliche Stellen". d) Die Angabe zu § 51b wird wie folgt gefasst: „§ 51b Verarbeitung von Daten durch die ... Stellen". d) Die Angabe zu § 51b wird wie folgt gefasst: „ § 51b Verarbeitung von Daten durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende". ... Stellen mit der Verarbeitung von Sozialdaten beauftragen." 6. § 51b wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 51b Verarbeitung von Daten durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende". ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Eingliederungsmittel-Verordnung 2007 (EinglMV 2007)
V. v. 15.12.2006 BGBl. I S. 3190; aufgehoben durch § 3 V. v. 15.12.2006 BGBl. I S. 3190
§ 2 EinglMV 2007 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für die Verwaltung
... von überörtlich wahrzunehmenden Verwaltungsaufgaben nach den §§ 51b und 53 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, die die Agenturen für Arbeit und die zugelassenen ...

Eingliederungsmittel-Verordnung 2013 (EinglMV 2013)
V. v. 06.12.2012 BAnz AT 18.12.2012 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.07.2013 BAnz AT 10.07.2013 V1
§ 2 EinglMV 2013 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Verwaltungskosten
... Zuweisung für die Datenerhebung und -verarbeitung sowie die Statistik nach den §§ 51b und 53 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beträgt 21,1 Millionen Euro, für die ...

Eingliederungsmittel-Verordnung 2014 (EinglMV 2014)
V. v. 09.12.2013 BAnz AT 16.12.2013 V1
§ 2 EinglMV 2014 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Verwaltungskosten
... für die Datenerhebung und -verarbeitung sowie die Statistik nach den §§ 51b und 53 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch 21 Millionen Euro, für die Erstattung nach § ...

Eingliederungsmittel-Verordnung 2015 (EinglMV 2015)
V. v. 05.12.2014 BAnz AT 18.12.2014 V1
§ 2 EinglMV 2015 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Verwaltungskosten
... Aufgaben umfassen die Datenerhebung und -verarbeitung sowie die Statistik nach den §§ 51b und 53 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, die Erstattung nach § 52 Absatz 4 des Zweiten ...

Eingliederungsmittel-Verordnung 2016 (EinglMV 2016)
V. v. 17.12.2015 BAnz AT 24.12.2015 V1
§ 2 EinglMV 2016 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Verwaltungskosten
...  1. die Datenerhebung und -verarbeitung sowie die Statistik nach den §§ 51b und 53 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, 2. die Erstattung nach § 52 Absatz 4 ...

Eingliederungsmittel-Verordnung 2017 (EinglMV 2017)
V. v. 13.12.2016 BAnz AT 23.12.2016 V2; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.04.2017 BAnz AT 05.05.2017 V1
§ 2 EinglMV 2017 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Verwaltungskosten (vom 06.05.2017)
... Aufgaben umfassen: 1. die Datenerhebung und -verarbeitung sowie die Statistik nach den §§ 51b und 53 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, 2. die Erstattung nach § 52 Absatz 4 ...

Eingliederungsmittel-Verordnung 2018 (EinglMV 2018)
V. v. 05.12.2017 BAnz AT 18.12.2017 V1
§ 2 EinglMV 2018 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Verwaltungskosten
... Aufgaben umfassen: 1. die Datenerhebung und -verarbeitung sowie die Statistik nach den §§ 51b und 53 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, 2. die Erstattung nach § 52 Absatz 4 ...

Eingliederungsmittel-Verordnung 2019 (EinglMV 2019)
V. v. 03.12.2018 BAnz AT 10.12.2018 V1
§ 2 EinglMV 2019 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Verwaltungskosten
... Aufgaben umfassen: 1. die Datenerhebung und -verarbeitung sowie die Statistik nach den §§ 51b und 53 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, 2. die Erstattung nach § 52 Absatz 4 ...

Eingliederungsmittel-Verordnung 2020 (EinglMV 2020)
V. v. 09.12.2019 BAnz AT 13.12.2019 V1
§ 2 EinglMV 2020 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Verwaltungskosten
... Aufgaben umfassen 1. die Datenerhebung und -verarbeitung sowie die Statistik nach den §§ 51b und 53 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, 2. die Erstattung nach § 52 Absatz 4 ...

Eingliederungsmittel-Verordnung 2021 (EinglMV 2021)
V. v. 10.12.2020 BAnz AT 21.12.2020 V2
§ 2 EinglMV 2021 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Verwaltungskosten
... Aufgaben umfassen 1. die Datenerhebung und -verarbeitung sowie die Statistik nach den §§ 51b und 53 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, 2. die Erstattung nach § 52 Absatz 4 ...

Eingliederungsmittel-Verordnung 2022 (EinglMV 2022)
V. v. 17.12.2021 BAnz AT 27.12.2021 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.07.2022 BAnz AT 05.07.2022 V1
§ 2 EinglMV 2022 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Verwaltungskosten (vom 06.07.2022)
... sowie die Erstellung der Statistik und Übermittlung statistischer Daten nach den §§ 51b und 53 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, 2. die Erstattung des Aufwands für den ...

Eingliederungsmittel-Verordnung 2023 (EinglMV 2023)
V. v. 13.12.2022 BAnz AT 21.12.2022 V2; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 22.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 228
§ 2 EinglMV 2023 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Verwaltungskosten (vom 29.08.2023)
... sowie die Erstellung der Statistik und Übermittlung statistischer Daten nach den §§ 51b und 53 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, 2. die Erstattung des Aufwands für den ...