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§ 2 - Honigverordnung (HonigV)

§ 2 Anforderungen an die Beschaffenheit



(1) Honig muss hinsichtlich seiner Beschaffenheit den Anforderungen nach Anlage 2 entsprechen.

(2) Pollen ist ein natürlicher Bestandteil von Honig und keine Zutat im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.





 

Frühere Fassungen von § 2 HonigV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.06.2026Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
vom 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 289
aktuell vorher 09.07.2015Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
vom 30.06.2015 BGBl. I S. 1090
aktuellvor 09.07.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 HonigV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 HonigV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HonigV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 HonigV Verkehrsverbote (vom 14.06.2026)
... versehen sind, ohne den in Anlage 1 genannten Begriffsbestimmungen oder den Vorschriften des § 2 zu entsprechen, 2. Honig, dessen Bezeichnung durch die in § 3 Absatz 3 ...
Anlage 2 HonigV (zu den §§ 2 und 4) Anforderungen an die Beschaffenheit (vom 14.06.2026)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.06.2015 BGBl. I S. 1090
Artikel 1 HonigVuaÄndV Änderung der Honigverordnung
... (BGBl. I S. 1816) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 289
Artikel 1 2. HonigVuaÄndV Änderung der Honigverordnung
... 1. In § 1 wird die Angabe „gewerbsmäßig" gestrichen. 2. In § 2 Absatz 2 wird die Angabe „Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des ...