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Eingangsformel - Rinder- und Schafprämien-Verordnung (Rind/SchafPrV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 6, 7 und 19 und Abs. 5, der §§ 15 und 16, jeweils in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Satz 1, sowie des § 8 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. September 1995 (BGBl. I S. 1146) in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlass vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit den Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft und Technologie:

 
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