Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.07.2009 aufgehoben
§ 23 Regionale Höchstgrenzen
Werden die regionalen Höchstgrenzen in einem Kalenderjahr überschritten, macht das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den für das betroffene Kalenderjahr geltenden Kürzungssatz der Schlachtprämie im Bundesanzeiger bekannt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
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