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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.07.2009 aufgehoben

§ 26 - Rinder- und Schafprämien-Verordnung (Rind/SchafPrV k.a.Abk.)

§ 26 Mindesttierzahl je Antrag



Die Mutterkuhprämie kann nur für mindestens drei Tiere beantragt werden.

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