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Anlage 2 - Rinder- und Schafprämien-Verordnung (Rind/SchafPrV k.a.Abk.)

Anlage 2 (zu § 30b Nr. 2) Gebiete, in denen Schafe traditionell als Wandertiere gehalten werden


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 2002 S. 1000 - 1002)

 
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Zitierungen von Anlage 2 Rinder- und Schafprämien-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 Rind/SchafPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Rind/SchafPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 30b Rind/SchafPrV Zusatzprämie
... 2. Artikel 5 Abs. 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 2529/2001 sind in Anlage 2  ...