Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Einhundertsechzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - (160. AWGAnlÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.12.2010 BAnz. S. 4443; Geltung ab 01.01.2011
|

Eingangsformel



Auf Grund des § 27 Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 und 3, des § 10 Absatz 2 und 3 sowie § 26 Absatz 1 des Außenwirtschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Mai 2009 (BGBl. I S. 1150) verordnet die Bundesregierung und auf Grund des § 27 Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 2 Absatz 1, 3 und 4, den §§ 5 und 10 Absatz 2 bis 4 des Außenwirtschaftsgesetzes verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Finanzen:


Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 1. Januar 2011 AWG Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz

Die Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - in der Fassung der Verordnung vom 17. Dezember 2009 (BAnz. S. 4573) erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.


Artikel 2



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.


Schlussformel



Die Bundeskanzlerin

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie