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§ 17 - Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (1. WOMitbestG)

V. v. 27.05.2002 BGBl. I S. 1682; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Geltung ab 01.06.2002; FNA: 801-8-4 Betriebsverfassung und Mitbestimmung
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§ 17 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 17 1. WOMitbestG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 02.09.2015Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz
vom 26.08.2015 BGBl. I S. 1443

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 17 1. WOMitbestG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 1. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. WOMitbestG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 30 1. WOMitbestG Abstimmung der leitenden Angestellten (vom 02.09.2015)
... Auf den Abstimmungsvorgang und die schriftliche Stimmabgabe sind die §§ 16 bis 19 anzuwenden. Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der ...
§ 87 1. WOMitbestG Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten
... Für die Abstimmung sind die §§ 16 bis 21 anzuwenden. (2) Der Betriebswahlvorstand übermittelt das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz
V. v. 26.08.2015 BGBl. I S. 1443
Artikel 2 MitbestRÄndV Änderung der Ersten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 (weggefallen)". b) Die ... a) Die Angabe zu § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 40 wird wie folgt gefasst:  ... b) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 5. 3. § 17 wird aufgehoben. 4. § 20 Absatz 4 wird aufgehoben. 5. § 21 wird ... 13. In § 38 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „sind die §§ 16 und 17 " durch die Angabe „ist § 16" ersetzt. 14. § 39 Absatz 4 wird ... 22. In § 59 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „sind die §§ 16 und 17 " durch die Angabe „ist § 16" ersetzt. 23. § 60 Absatz 4 wird ... 26. In § 72 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „sind die §§ 16 und 17 " durch die Angabe „ist § 16" ersetzt. 27. § 73 Absatz 4 wird ... sind." 35. In § 90 werden die Wörter „§§ 15, 16, 17 , 20, 21 und 72 Abs. 1 Satz 3 und 4, Abs. 2 Satz 3 und Abs. 5" durch die Wörter ...