Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2013 aufgehoben

§ 13 - Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker/Kraftfahrzeugservicemechanikerin (KfzServMechErprobV k.a.Abk.)

V. v. 02.06.2004 BGBl. I S. 1057; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1598
Geltung ab 01.08.2004 bis 31.07.2013; FNA: 806-21-14-17 Berufliche Bildung
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§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 13 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 KfzServMechErprobV

Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Sie tritt am 31. Juli 2013 außer Kraft; die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse werden nach den Vorschriften dieser Verordnung zu Ende geführt.


Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker/Kraftfahrzeugservicemechanikerin V. v. 25. Juni 2009 BGBl. I S. 1598 m.W.v. 3. Juli 2009

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Frühere Fassungen von § 13 Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker/Kraftfahrzeugservicemechanikerin

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 03.07.2009Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker/Kraftfahrzeugservicemechanikerin
vom 25.06.2009 BGBl. I S. 1598

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 13 Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker/Kraftfahrzeugservicemechanikerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 KfzServMechErprobV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KfzServMechErprobV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker/Kraftfahrzeugservicemechanikerin
V. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1598
Artikel 1 1. KfzServMechErprobVÄndV
... Fachrichtung Motorradtechnik" eingefügt. 5. In § 13 Satz 2 erster Halbsatz wird die Angabe „31. Juli 2009" durch die Angabe „31. Juli ...


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