Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen (Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz - SUG)

neugefasst B. v. 01.03.2012 BGBl. I S. 390; zuletzt geändert durch Artikel 148 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Geltung ab 20.06.2002; FNA: 9510-28 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
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Eingangsformel
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
§ 1 Zielsetzung und Geltungsbereich des Gesetzes
§ 1a Begriffsbestimmungen
§ 2 Seefahrtbezogene internationale Untersuchungsregelungen
§ 3 Behördliche Aufgaben auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften *)
Abschnitt 2 Untersuchungen bei der Sicherheitsvorsorge durch verantwortliche Personen
§ 4 Sachlicher Geltungsbereich des Abschnitts 2
§ 5 Organisatorische Maßnahmen für Untersuchungen
§ 6 Anpassung betrieblicher Sicherheitskonzepte
§ 7 Verbesserung der Vorschriften von Klassifikationsgesellschaften
§ 8 Unterrichtung von Klassifikationsgesellschaften
Abschnitt 3 Amtliche Untersuchungen zur Sicherheitskultur des internationalen und nationalen Seesicherheitssystems
Unterabschnitt 1 Grundsätze
§ 9 Zielsetzung und sachlicher Geltungsbereich des Abschnitts 3
§ 10 Internationale Untersuchungsregelungen im Sinne des Abschnitts 3
§ 11 Entscheidung über die Durchführung der Sicherheitsuntersuchung nach Abschnitt 3
Unterabschnitt 2 Organisation
§ 12 Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
§ 13 Verwaltungs- und Amtshilfe
Unterabschnitt 3 Zusammenarbeit mit anderen Staaten
§ 14 Unterrichtung ausländischer Staaten und der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO)
§ 15 (aufgehoben)
§ 16 Benennung des für die Sicherheitsuntersuchung federführenden Staates
§ 17 Teilnahme an Sicherheitsuntersuchungen anderer Staaten
§ 18 Hilfeleistungen im Rahmen der Zusammenarbeit
Unterabschnitt 4 Durchführung der Sicherheitsuntersuchung
§ 19 Untersuchungsstatus
§ 20 Untersuchungsverfahren
§ 21 Einleitung der Sicherheitsuntersuchung
§ 22 Untersuchungsbefugnisse
§ 23 Unfallort
§ 24 Teilnehmer am Untersuchungsverfahren
§ 25 Besorgnis der Befangenheit
§ 26 Nachweismittel
Unterabschnitt 5 Untersuchungsberichte und ihre Bekanntgabe
§ 27 Untersuchungsbericht
§ 28 Veröffentlichung des Untersuchungsberichts
§ 29 Sicherheitsempfehlungen
§ 30 Ausländische Untersuchungsberichte
§ 31 Wiederaufnahme eines Untersuchungsverfahrens
Unterabschnitt 6 Untersuchungskammer
§ 32 Zuständigkeit
Unterabschnitt 7 Allgemeine Vorschriften
§ 33 Verarbeitung
§ 34 Vertraulichkeit
§ 35 Übermittlung an öffentliche Stellen
§ 36 Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
§ 37 Arbeit zur Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr
§ 38 Beteiligung am Such- und Rettungsdienst
Abschnitt 4 Normvollzug gegenüber einzelnen an Bord verantwortlichen Personen im Verwaltungsverfahren
Unterabschnitt 1 Grundsätze, Vorprüfung
§ 39 Sachlicher Geltungsbereich des Abschnitts 4, Verwaltungsverfahren
§ 40 Internationale Untersuchungsregelungen im Sinne des Abschnitts 4
§ 41 Öffentliches Untersuchungsinteresse
§ 42 Pflicht zur Durchführung oder Einstellung der Untersuchung nach Abschnitt 4
Unterabschnitt 2 Organe der seeamtlichen Untersuchung
§ 43 Zuständigkeit der Seeämter
§ 44 Besetzung der Seeämter
§ 45 Ehrenamtliche Beisitzer
Unterabschnitt 3 Seeamtsverfahren
§ 46 Beweisaufnahme
§ 47 Auskunfts-, Herausgabe- und Aufbewahrungspflichten
§ 48 Mündliche Verhandlung
§ 49 Spruch des Seeamtes
§ 50 Entzug und Beschränkung der Ausübung von Berechtigungen
Unterabschnitt 4 Gebühren und Auslagen
§ 51 (aufgehoben)
Unterabschnitt 5 Rechtsbehelfe
§ 52 Widerspruchsverfahren
Abschnitt 5 Bußgeld-, Schluss- und Übergangsvorschriften
Unterabschnitt 1 Bußgeldvorschriften
§ 53 Bußgeldvorschriften
Unterabschnitt 2 Schlussvorschriften
§ 54 Vollzugsvereinbarungen zwischen Bund und Küstenländern
§ 55 Einschränkung von Grundrechten
§ 56 Verordnungsermächtigung
§ 57 Übergangsregelung
Anlage (zu den §§ 2, 3, 10, 20 Absatz 4, §§ 40 und 41 Absatz 2) Internationale seefahrtbezogene Untersuchungsregelungen


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