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§ 4 - Verordnung zur Bekämpfung der San-José-Schildlaus (SchildlV k.a.Abk.)

V. v. 20.04.1972 BGBl. I S. 629; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 13.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 277
Geltung ab 26.04.1972; FNA: 7823-3-2-6 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 4



(1) Befallene Pflanzen sind zu vernichten, wenn sie sich in Baumschulen oder anderen Kulturen befinden, in denen Wirtspflanzen gezogen werden, die zum Verpflanzen, zur Vermehrung oder zum Vertrieb als bewurzelte Pflanzen bestimmt sind.

(2) Alle sonstigen befallenen und alle des Befalls verdächtigen Pflanzen, die in einem befallenen Gebiet wachsen, sind so zu behandeln, daß diese Pflanzen einschließlich ihrer frischen Früchte nicht mehr befallen sind, wenn sie vertrieben werden.

(3) Die in einem befallenen Gebiet wachsenden Wirtspflanzen und die abgetrennten Teile dieser Pflanzen, die zur Vermehrung bestimmt sind, dürfen nur dann innerhalb des befallenen Gebietes verpflanzt oder aus diesem Gebiet verbracht werden, wenn die zuständige Behörde an ihnen keinen Befall festgestellt hat und wenn sie außerdem so behandelt worden sind, daß die etwa vorhandenen San-José-Schildläuse vernichtet sind.

(4) Eine Pflanze gilt als befallen, wenn sich an ihr mindestens eine San-José-Schildlaus befindet, die nicht nachweislich tot ist.



 

Zitierungen von § 4 Verordnung zur Bekämpfung der San-José-Schildlaus

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SchildlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchildlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 SchildlV
... zuständige Behörde kann 1. im Einzelfall Ausnahmen von den §§ 3 bis 5 Abs. 1 und § 7 für wissenschaftliche Untersuchungen und Versuche und für ... und Versuche und für Züchtungsvorhaben genehmigen, 2. abweichend von § 4 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 die unverzügliche Verarbeitung befallener frischer Früchte ...
§ 10 SchildlV (vom 17.10.2012)
... § 3 die San-José-Schildlaus nicht bekämpft, 3. entgegen § 4 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 Satz 1 befallene Pflanzen nicht vernichtet, 4. entgegen ... 1 oder § 5 Abs. 1 Satz 1 befallene Pflanzen nicht vernichtet, 4. entgegen § 4 Abs. 2 Pflanzen nicht in der vorgeschriebenen Weise behandelt, 5. entgegen § 4 ... 4 Abs. 2 Pflanzen nicht in der vorgeschriebenen Weise behandelt, 5. entgegen § 4 Abs. 3 Wirtspflanzen oder abgetrennte Teile dieser Pflanzen verpflanzt oder aus einem ...