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Änderung § 3 EGVerfVerbDV vom 31.12.2005

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§ 2 EGVerfVerbDV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.12.2005 geltenden Fassung
§ 3 EGVerfVerbDV n.F. (neue Fassung)
in der am 31.12.2005 geltenden Fassung
Art 3 V v 22.12.2005 BGBl. I 3707
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 2 Inkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 3 Inkrafttreten


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 28. Februar 2006 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.