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§ 3 - Handelsstatistikgesetz (HdlStatG)

Artikel 1 G. v. 10.12.2001 BGBl. I S. 3438; aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 22.02.2021 BGBl. I S. 266
Geltung ab 15.12.2001; FNA: 708-27 Wirtschaftsstatistik
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§ 3 Periodizität, Berichtszeitraum



(1) In den in § 2 genannten Bereichen werden durchgeführt:

1.
monatliche Erhebungen,

2.
jährliche Erhebungen,

3.
fünfjährliche Erhebungen in den Abteilungen 45 und 47, die mit der jeweils anstehenden jährlichen Erhebung verbunden werden.

(2) Berichtszeitraum für die Erhebungen nach Absatz 1 Nr. 1 ist der Kalendermonat, für die Erhebungen nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 das Kalenderjahr oder das im Kalenderjahr abgelaufene Geschäftsjahr.

(3) Erster Berichtsmonat für die Erhebungen nach Absatz 1 Nr. 1 ist der Januar des Jahres, das dem Jahr des Inkrafttretens folgt. Erstes Berichtsjahr für die Erhebungen nach Absatz 1 Nr. 2 ist das Jahr, in dem das Gesetz in Kraft tritt. Die fünfjährlichen Erhebungen nach Absatz 1 Nr. 3 werden erstmals für das Jahr 2002 durchgeführt.





 

Frühere Fassungen von § 3 HdlStatG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 7 Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
vom 17.03.2008 BGBl. I S. 399

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 HdlStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 HdlStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HdlStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 HdlStatG Erhebungseinheiten
... der Erhebungen nach § 3 Abs. 1 sind ...
§ 5 HdlStatG Art und Umfang der Erhebungen (vom 01.01.2012)
... Die Erhebungen nach § 3 Absatz 1 werden als Stichprobenerhebungen durchgeführt, soweit Absatz 4 nichts anderes ... erstrecken sich 1. in Abteilung 47 bei den monatlichen Erhebungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 und in Abschnitt G bei den jährlichen und fünfjährlichen ... 1 und in Abschnitt G bei den jährlichen und fünfjährlichen Erhebungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 und 3 auf höchstens 8,5 Prozent aller Unternehmen; 2. in ... 2. in Abschnitt I bei den monatlichen und jährlichen Erhebungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 und 2 auf höchstens 5 Prozent aller Unternehmen. (3) In die ... 2. 150.000 Euro in Abschnitt I. (4) Die monatlichen Erhebungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 werden in den Abteilungen 45 und 46 als Vollerhebungen durchgeführt. Sie ...
§ 6 HdlStatG Erhebungsmerkmale (vom 01.01.2012)
... Erhebungsmerkmale für die Erhebungen in Abschnitt G nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Nr. 1 sind 1. monatlich: a) ... erfasst. (2) Erhebungsmerkmale für die Erhebungen in Abschnitt I nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Nr. 2 sind 1. monatlich: a) ...
§ 8 HdlStatG Auskunftspflicht (vom 01.01.2016)
... sich bei erstmaliger Heranziehung 1. bei den monatlichen Erhebungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 auch auf abgelaufene Berichtszeiträume des Kalenderjahres und des Vorjahres,  ... Kalenderjahres und des Vorjahres, 2. bei den jährlichen Erhebungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 auch auf das dem Berichtsjahr vorangegangene Jahr. (3) Für ...
§ 10 HdlStatG Durchführung (vom 01.01.2009)
... Angaben zu den monatlichen und jährlichen Erhebungen nach § 3 Abs. 1 in Abteilung 46 werden vom Statistischen Bundesamt erhoben und ...
§ 11 HdlStatG Verordnungsermächtigung (vom 08.09.2015)
... von Merkmalen nach § 6 auszusetzen und die Periodizitäten von Erhebungen nach § 3 Abs. 1 zu verlängern, wenn die Ergebnisse nicht oder nicht in der vorgesehenen ...
§ 12 HdlStatG Übergangsregelung (vom 01.01.2012)
... monatlichen Erhebungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 in den Abteilungen 45 und 46 werden bis einschließlich Berichtsmonat ...
 
Zitat in folgenden Normen

Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz (HdlDlStatG)
Artikel 1 G. v. 22.02.2021 BGBl. I S. 266; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 13
§ 6 HdlDlStatG Erhebungsmerkmale für konjunkturstatistische Erhebungen
... 250 Millionen Euro erzielen und die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Handelsstatistikgesetzes oder nach § 3 Absatz 2 des Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetzes auskunftspflichtig ...
§ 16 HdlDlStatG Übergangsregelung
... § 6 Absatz 1 Satz 2 und 3 entsteht erst im Jahr 2022. (2) Die Erhebungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 und 3 des Handelsstatistikgesetzes vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3438), das zuletzt durch Artikel 272 der Verordnung vom 31. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
Artikel 2 ELENAAufhG Änderung des Handelsstatistikgesetzes
...  „§ 5 Art und Umfang der Erhebungen (1) Die Erhebungen nach § 3 Absatz 1 werden als Stichprobenerhebungen durchgeführt, soweit Absatz 4 nichts anderes ... erstrecken sich 1. in Abteilung 47 bei den monatlichen Erhebungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 und in Abschnitt G bei den jährlichen und fünfjährlichen ... 1 und in Abschnitt G bei den jährlichen und fünfjährlichen Erhebungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 und 3 auf höchstens 8,5 Prozent aller Unternehmen; 2. in ... 2. in Abschnitt I bei den monatlichen und jährlichen Erhebungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 und 2 auf höchstens 5 Prozent aller Unternehmen. (3) In die ... 2. 150.000 Euro in Abschnitt I. (4) Die monatlichen Erhebungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 werden in den Abteilungen 45 und 46 als Vollerhebungen durchgeführt. Sie ... „§ 12 Übergangsregelung Die monatlichen Erhebungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 in den Abteilungen 45 und 46 werden bis einschließlich Berichtsmonat ...

Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
G. v. 17.03.2008 BGBl. I S. 399
Artikel 7 StatRVereuAnpG Änderung des Handelsstatistikgesetzes
...  2. Abschnitt I - Gastgewerbe, Beherbergung und Gastronomie." 2. § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:  ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG)
G. v. 31.10.2003 BGBl. I S. 2149; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 04.11.2010 BGBl. I S. 1480
§ 2 VwDVG Daten der Finanzbehörden (vom 25.03.2009)
...  4. der monatlichen Statistiken im Handel und Gastgewerbe nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Handelsstatistikgesetzes, 5. der vierteljährlichen Statistik im ...
§ 3 VwDVG Daten der Bundesagentur für Arbeit (vom 25.03.2009)
...  2. der monatlichen Statistiken im Handel und Gastgewerbe nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Handelsstatistikgesetzes, 3. der Statistik nach § 1 Abs. 2 des ...