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§ 12 - Patentverordnung (PatV)

V. v. 01.09.2003 BGBl. I S. 1702; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.06.2022 BGBl. I S. 878
Geltung ab 15.10.2003; FNA: 420-1-13 Patentrecht
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§ 12 Zeichnungen



Eingereichte Zeichnungen müssen den in der Anlage 2 enthaltenen Standards entsprechen.

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Zitierungen von § 12 PatV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 PatV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PatV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 2 PatV (zu § 12) Standards für die Einreichung von Zeichnungen (vom 01.04.2019)