§ 13g Maßnahmen
(1) Stellt die zuständige Behörde bei Untersuchungen nach §
13d Abs. 2 oder §
13f Abs. 1 oder 3 Tatsachen fest, die auf die Gefahr einer Ausbreitung der in Anhang I Teil A der
Richtlinie 2000/29/EG oder Anhang II Teil A der
Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Schadorganismen schließen lassen, so hat sie die nach den Umständen zur Abwehr dieser Gefahr erforderlichen Maßnahmen, insbesondere
- 1.
- die Vernichtung der Befallsgegenstände,
- 2.
- das Verbringen der Befallsgegenstände unter amtlicher Überwachung
- a)
- in Gebiete, in denen die Gefahr einer Ausbreitung der Schadorganismen nicht besteht, oder
- b)
- zu Einrichtungen, die der Verarbeitung der Befallsgegenstände dienen, oder
- 3.
- eine geeignete Behandlung der Befallsgegenstände
anzuordnen. Sie kann ferner die erforderlichen Maßnahmen anordnen, um die Einhaltung der in §
13b aufgeführten Anforderungen sicherzustellen. §
1d gilt entsprechend.
(2) Die zuständige Behörde kann das innergemeinschaftliche Verbringen und das Lagern von Befallsgegenständen an bestimmten Orten ganz oder teilweise untersagen, bis feststeht, dass die Gefahr einer Ausbreitung der in Anhang I Teil A der
Richtlinie 2000/29/EG oder Anhang II Teil A der
Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Schadorganismen nicht mehr besteht.
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interne Verweise§ 13c PflBeschauV Pflanzenpass (vom 08.09.2015) ... Abfertigung untersucht werden sollen. Die Sätze 1 und 2 sowie die §§ 13d bis 13g gelten auch für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände, für die die ...
§ 13k PflBeschauV Genehmigung ... soweit es im Hinblick auf das Ausstellen von Pflanzenpässen, auch nach § 13g Abs. 2, erforderlich ist, zusätzlich zu den Untersuchungen nach § 13d Abs. 2, ...
§ 14b PflBeschauV Mitteilungen (vom 28.12.2011) ... einem Pflanzenpass nach § 13c oder 13j begleitet gewesen ist oder Maßnahmen nach § 13g angeordnet worden sind, 4. Mitteilungen über Ausnahmen, die nach § 14 Abs. 1 ...
§ 15 PflBeschauV Ordnungswidrigkeiten (vom 05.11.2017) ... einer vollziehbaren Anordnung nach § 4a Absatz 1 Satz 1, 2 oder Satz 4 oder Absatz 2 Satz 2, § 13g oder § 13ma Absatz 4 Satz 1 zuwiderhandelt, 7. entgegen § 7a Satz 1 eine ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeunte Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2927
Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953
Artikel 4 PflSchRNeuOV Änderung der Pflanzenbeschauverordnung ... 5 genannten Zollverfahren ausgeschlossen." 6. Dem § 9 Absatz 1, dem § 13g Absatz 1 und dem § 13l Absatz 1 wird jeweils folgender Satz angefügt: ... Sätze angefügt: „Die Sätze 1 und 2 sowie die §§ 13d bis 13g gelten auch für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände, für die die ...
Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen
V. v. 10.10.2012 BGBl. I S. 2113
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenbeschauverordnung
V. v. 15.08.2016 BAnz AT 16.08.2016 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.02.2017 BAnz AT 13.02.2017 V1
Artikel 1 12. PflBeschauVÄndV ... eingefügt. bb) In Nummer 6 werden die Wörter „Satz 2 oder § 13g " durch die Wörter „Satz 2, § 13g oder § 13ma Absatz 4 Satz 1" ... die Wörter „Satz 2 oder § 13g" durch die Wörter „Satz 2, § 13g oder § 13ma Absatz 4 Satz 1" ersetzt. cc) Nach Nummer 8 wird folgende ...
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