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§ 13l - Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschauV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 03.04.2000 BGBl. I S. 337; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 13.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 277
Geltung ab 20.05.1989; FNA: 7823-5-6 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 13l Maßnahmen


§ 13l hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

Stellt die zuständige Behörde bei Untersuchungen nach § 13k Abs. 2 Tatsachen fest, die auf einen Befall mit den in Anhang I Teil B der Richtlinie 2000/29/EG oder Anhang II Teil B der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Schadorganismen schließen lassen, so kann sie zum Schutz gegen die Gefahr einer Einschleppung von Schadorganismen in ein Schutzgebiet die nach den Umständen erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahr anordnen. Sie kann ferner die erforderlichen Maßnahmen anordnen, um die Einhaltung der in § 13i aufgeführten Anforderungen sicherzustellen. § 1d gilt entsprechend.


Text in der Fassung des Artikels 4 Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen V. v. 27. Juni 2013 BGBl. I S. 1953 m.W.v. 6. Juli 2013

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Frühere Fassungen von § 13l Pflanzenbeschauverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 06.07.2013Artikel 4 Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen
vom 27.06.2013 BGBl. I S. 1953

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 13l Pflanzenbeschauverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13l PflBeschauV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflBeschauV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14a PflBeschauV Ausnahmen für Versuchs- und Züchtungszwecke (vom 28.12.2011)
... von Schadorganismen entsteht, Ausnahmen von den §§ 2 bis 9 sowie von den §§ 13a bis 13o für wissenschaftliche Zwecke, Versuchszwecke oder Pflanzenzüchtungsvorhaben ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953
Artikel 4 PflSchRNeuOV Änderung der Pflanzenbeschauverordnung
... ausgeschlossen." 6. Dem § 9 Absatz 1, dem § 13g Absatz 1 und dem § 13l Absatz 1 wird jeweils folgender Satz angefügt: „§ 1d gilt ...


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