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§ 338 - Lastenausgleichsgesetz (LAG)

neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 845, 1995 I 248; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 621-1 Lastenausgleich
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§ 338 Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht



Gegen den Beschluß des Beschwerdeausschusses sowie den Bescheid des Landesausgleichsamtes, sofern hiergegen keine Beschwerde zugelassen ist, oder des Bundesausgleichsamtes kann der Antragsteller binnen eines Monats nach Bekanntgabe die Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht erheben.



 

Zitierungen von § 338 LAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 338 LAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 345 LAG Grundsatzregelung
... oder den Bescheid des Bundesausgleichsamtes gegeben, so gelten die §§ 338ff . ...
§ 347 LAG Entscheidung des Ausgleichsausschusses
... Voraussetzungen für eine verwaltungsgerichtliche Klage gegeben, so gelten die §§ 338ff  ...
§ 350e LAG Überleitung von Rechtsbehelfsverfahren
... so gilt diese Anrufung als Beschwerde. Für das Verfahren gelten die §§ 336 bis 341. Entsprechendes gilt für die nach § 346 in der vor dem 31. Juli 1992 geltenden ...
§ 360 LAG Ausschließung von Ausgleichsleistungen und Vergünstigungen
... Die Entscheidung ist zu begründen; sie kann vom Betroffenen nach den §§ 338ff . angefochten werden. Die Anfechtung hat keine aufschiebende Wirkung. Die Entscheidung kann auf ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Altsparergesetz
neugefasst durch B. v. 01.04.1959 BGBl. I S. 169; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
§ 16 ASpG Verfahren vor den Ausgleichsbehörden
... das Verfahren vor den Ausgleichsbehörden gelten §§ 330 bis 342 des Lastenausgleichsgesetzes ...
§ 16a ASpG Verfahren bei der Entscheidung durch die Bundesschuldenverwaltung
... mit dem Ziel einer nochmaligen Prüfung eingelegt werden. Im übrigen gelten §§ 338 bis 342 des Lastenausgleichsgesetzes ...
§ 25 ASpG Ausschließung von den Entschädigungsleistungen
... Die Entscheidung ist zu begründen; sie kann von den Beteiligten nach §§ 338ff . des Lastenausgleichsgesetzes angefochten werden. Die Anfechtung hat keine aufschiebende Wirkung. ...

Feststellungsgesetz (FG)
neugefasst durch B. v. 01.10.1969 BGBl. I S. 1885; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
§ 38 FG Rechtsmittel
... Für das Beschwerdeverfahren und das weitere Rechtsmittelverfahren gelten die §§ 336 bis 339 und § 344 des Lastenausgleichsgesetzes; bei Bescheiden, die vor dem Inkrafttreten des ...