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§ 339 - Lastenausgleichsgesetz (LAG)

neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 845, 1995 I 248; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 621-1 Lastenausgleich
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§ 339 Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts



(1) Die Berufung gegen ein Urteil und die Beschwerde gegen eine andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts sind ausgeschlossen. Das gilt nicht für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 135 in Verbindung mit § 133 der Verwaltungsgerichtsordnung und die Beschwerde gegen Beschlüsse über den Rechtsweg nach § 17a Abs. 2 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Auf die Beschwerde gegen Beschlüsse über den Rechtsweg findet § 17a Abs. 4 Satz 4 bis 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechende Anwendung.

(2) (weggefallen)

(3) Absatz 1 findet auch bei Verfahren über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen dem Bund und anderen öffentlichen Rechtsträgern Anwendung.



 

Zitierungen von § 339 LAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 339 LAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 350e LAG Überleitung von Rechtsbehelfsverfahren
... so gilt diese Anrufung als Beschwerde. Für das Verfahren gelten die §§ 336 bis 341. Entsprechendes gilt für die nach § 346 in der vor dem 31. Juli 1992 geltenden ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Altsparergesetz
neugefasst durch B. v. 01.04.1959 BGBl. I S. 169; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
§ 16 ASpG Verfahren vor den Ausgleichsbehörden
... das Verfahren vor den Ausgleichsbehörden gelten §§ 330 bis 342 des Lastenausgleichsgesetzes ...
§ 16a ASpG Verfahren bei der Entscheidung durch die Bundesschuldenverwaltung
... dem Ziel einer nochmaligen Prüfung eingelegt werden. Im übrigen gelten §§ 338 bis 342 des Lastenausgleichsgesetzes ...

Feststellungsgesetz (FG)
neugefasst durch B. v. 01.10.1969 BGBl. I S. 1885; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
§ 38 FG Rechtsmittel
... das Beschwerdeverfahren und das weitere Rechtsmittelverfahren gelten die §§ 336 bis 339 und § 344 des Lastenausgleichsgesetzes; bei Bescheiden, die vor dem Inkrafttreten des ...