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§ 20
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.09.2006 aufgehoben
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§ 20 - Approbationsordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (TAppO)
Artikel 1 V. v. 10.11.1999
BGBl. I S. 2162
; aufgehoben durch
§ 69
V. v. 27.07.2006
BGBl. I S. 1827
Geltung ab 01.08.2000; FNA: 7830-1-5
Organisation und Aufbau
1 weitere Fassung
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 2 Vorschriften zitiert
Abschnitt 2 Prüfungsvorschriften
Unterabschnitt 3 Anatomisch-physiologischer Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung Physikum
§ 19
←
→
§ 21
§ 20 Prüfungsfächer
§ 20 wird in
1 Vorschrift zitiert
Das Physikum umfasst die Prüfungsfächer
1.
Anatomie,
2.
Histologie und Embryologie,
3.
Physiologie,
4.
Physiologische Chemie (Biochemie) und
5.
Tierzucht und Genetik.
Die Prüfungen sollen innerhalb von sechs Wochen abgelegt werden.
§ 19
←
→
§ 21
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Zitierungen von
§ 20 TAppO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 TAppO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TAppO selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 28 TAppO Nachweise
... studiert hat, 2. nach Bestehen der Tierärztlichen Vorprüfung (§
20
) an den Seminaren und Übungen in a) Allgemeiner Pathologie, b) ...
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