§ 6 Widerspruch
Gegen die Entscheidung der Genehmigungsbehörde ist der Widerspruch zulässig. Über den Widerspruch entscheidet das Kraftfahrt-Bundesamt als Widerspruchsbehörde.
interne Verweise§ 7 EG-TypV Besondere Verfahren ... kann eine EG-Typgenehmigung erteilt werden. Die Vorschriften der §§ 1 bis 6 dieser Verordnung sind entsprechend anzuwenden. Im übrigen gilt Artikel 8 Abs. 2 Buchstabe c ...
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