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§ 15 - Verordnung über die EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugteile (EG-TypV)

Artikel 1 V. v. 09.12.1994 BGBl. I S. 3755; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 872
Geltung ab 31.12.1994; FNA: 9231-1-10 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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§ 15 Widerspruchsverfahren



Gegen die Entscheidung der Anerkennungsstelle ist der Widerspruch zulässig. Über den Widerspruch entscheidet das Kraftfahrt-Bundesamt als Widerspruchsbehörde. Beteiligt ist ein bei ihr errichteter Widerspruchsausschuß, dem auch zwei Vertreter der zuständigen obersten Landesbehörden angehören. § 12 Abs. 3 Satz 2 ist anzuwenden.



 

Zitierungen von § 15 EG-TypV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 EG-TypV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EG-TypV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 EG-TypV Akkreditierung und Akkreditierungsstelle
... die Vorschriften des § 11 Abs. 2, des § 12 Abs. 1 und 3 bis 5 und der §§ 13 bis 16 entsprechend anzuwenden. An die Stelle des Anerkennungsausschusses (§ 12 Abs. 3) tritt ...
§ 20 EG-TypV Erteilung, Änderung, Beendigung und Überwachung der Akkreditierung
... wird. (2) Die Vorschriften des § 12 Abs. 1, 4 und 5, der §§ 13, 14 und 15 Satz 1 und 2 sowie des § 16 sind entsprechend ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge (LoF-EG-TypV)
Artikel 1 V. v. 12.12.2004 BGBl. I S. 3363; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 872
§ 14 LoF-EG-TypV Verfahren der Anerkennung und Akkreditierung
... das Verfahren der Anerkennung und Akkreditierung gelten die Vorschriften der §§ 12 bis 18 der Verordnung über die EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugteile vom 9. ...

Verordnung über die EG-Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge (Krad-EG-TypV)
Artikel 1 V. v. 07.02.2004 BGBl. I S. 248; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 872
§ 14 Krad-EG-TypV Verfahren der Anerkennung und Akkreditierung
... das Verfahren der Anerkennung und Akkreditierung gelten die Vorschriften der §§ 12 bis 18 der Verordnung über die EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugteile vom 9. ...