Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 39a BmTierSSchV vom 01.01.2015

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 39a BmTierSSchV, alle Änderungen durch Artikel 9 SeuchRÄndV am 1. Januar 2015 und Änderungshistorie der BmTierSSchV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 39a BmTierSSchV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2015 geltenden Fassung
§ 39a BmTierSSchV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 9 V. v. 29.12.2014 BGBl. I S. 2481
(heute geltende Fassung) 

(Textabschnitt unverändert)

§ 39a Anwendung von Unionsrecht


(Text alte Fassung)

Abweichend von § 1 Absatz 1, den §§ 8, 22 und 24 bis 27 Absatz 1 und 2 und den §§ 30 bis 35 sind das innergemeinschaftliche Verbringen und die Einfuhr auch unter den Bedingungen zulässig, die in einem Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union festgelegt sind und die das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat.

(Text neue Fassung)

Abweichend von § 1 Absatz 1, den §§ 8, 22 und 24 bis 27 Absatz 1 und 2 und den §§ 30 bis 35 sind das innergemeinschaftliche Verbringen und die Einfuhr auch unter den Bedingungen zulässig, die in einem Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union festgelegt sind und die das Bundesministerium im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat.

(heute geltende Fassung)