Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
- Gesundheitsschutz,
- 6.
- Bedienen von Maschinen, Geräten und Werkzeugen,
- 7.
- Kundenberatung und -betreuung,
- 8.
- Beurteilen, Reinigen und Pflegen des Haares und der Kopfhaut,
- 9.
- Haarschneiden,
- 10.
- Gestalten von Frisuren,
- 11.
- Ausführen von Dauerwellen,
- 12.
- Ausführen farbverändernder Haarbehandlungen,
- 13.
- pflegende und dekorative Kosmetik der Haut,
- 14.
- Maniküre.