§ 10 - Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung (EGStPO k.a.Abk.)

G. v. 01.02.1877 RGBl. S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 6b G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 312-1 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 10 (aufgehoben)


§ 10 hat 4 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 6b Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 G. v. 16. September 2022 BGBl. I S. 1454 m.W.v. 8. April 2023

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Frühere Fassungen von § 10 Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.04.2023Artikel 6b Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
vom 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
aktuell vorher 17.09.2022Artikel 6a Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
vom 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
aktuell vorher 01.07.2022Artikel 4 Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
vom 27.03.2020 BGBl. I S. 569
aktuell vorher 28.03.2020Artikel 3 Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
vom 27.03.2020 BGBl. I S. 569
aktuellvor 28.03.2020früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 10 Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 EGStPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGStPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 569; zuletzt geändert durch Artikel 4a G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 3 COVFAbG Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
... § 10 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten ... 2019 (BGBl. I S. 1724) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „ § 10 Hemmung der Unterbrechungsfristen wegen Infektionsschutzmaßnahmen (1) ...
Artikel 4 COVFAbG Weitere Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung zum 30. Juni 2022 (vom 26.03.2022)
... § 10 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten ...

Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 6a CovidIfSGAnpG 2022 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
... § 10 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten ... 2021 (BGBl. I S. 448, 1380) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „ § 10 Hemmung der Unterbrechungsfristen wegen Infektionsschutzmaßnahmen (1) ...
Artikel 6b CovidIfSGAnpG 2022 Weitere Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
... § 10 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung , das zuletzt durch Artikel 6a dieses Gesetzes geändert worden ist, wird ...


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