Das
Sozialgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 1975 (BGBl. I S. 2535), zuletzt geändert durch Artikel 1 dieses Gesetzes, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: Die Angabe
Fünfter Abschnitt Besondere Spruchkörper der Verwaltungsgerichte §§ 50a bis 50d" wird wie folgt gefasst:
Fünfter Abschnitt Besondere Spruchkörper der Verwaltungsgerichte §§ 50a bis 50c".
- 2.
- § 50d wird aufgehoben.
- 3.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Angabe Fünfter Abschnitt Besondere Spruchkörper der Verwaltungsgerichte §§ 50a bis 50c" wird gestrichen.
- b)
- In der bisherigen Angabe Sechster Abschnitt" wird die Angabe Sechster" durch die Angabe Fünfter" ersetzt.
- 4.
- § 1 Satz 2 wird aufgehoben.
- 5.
- Der Fünfte Abschnitt wird aufgehoben; der bisherige Sechste Abschnitt" wird Fünfter Abschnitt".
- 6.
- § 52 wird aufgehoben.
- 7.
- In § 57 werden in Absatz 1 Satz 1 und in Absatz 3 Satz 1 die Wörter oder, wenn ein Landesgesetz nach § 50a erlassen ist, das Verwaltungsgericht," gestrichen.
- 8.
- § 60 Abs. 4 wird aufgehoben.