Hat der Verfolgte neben den Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden an Leben, Schaden an Körper oder Gesundheit und Schaden im beruflichen Fortkommen auch Anspruch auf Rente für Schaden im beruflichen Fortkommen nach §§
85,
85a,
86 oder §§
97,
97a,
98, so entfällt dieser Anspruch. Die erstgenannten Ansprüche sind nach Maßgabe des §
141g zu berechnen.
§ 141k BEG ... den Fällen der §§ 41, 41a, 110, 112, 114 und 114a finden die §§ 141d bis 141i entsprechende ...