Der Anspruch auf Entschädigung ist gegen das Land, dessen Entschädigungsbehörden nach §§
185,
186 zuständig sind, und im Falle des §
89 auch gegen den Arbeitgeber zu richten.
§ 219 BEG ... streitig ist, ob das Land, gegen das der Anspruch auf Entschädigung gerichtet ist (§ 188 ), zu Recht als zuständig in Anspruch genommen ist. (3) Über die Zulassung ...